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Wir bieten Ihnen die sachkundige Prüfung Ihrer Hebetechnik

Für die Prüfung von Hebezeug hat die Berufsgenossenschaft - als Träger der Unfallversicherung- bestimmte Vorschriften und Auflagen erlassen. Die jährliche technische Überprüfung Ihrer Hebe- und Anschlagmittel  durch einen Sachkundigen für Betriebssicherheit  ist also tatsächlich gesetzlich vorgeschrieben . 

Wir sind berechtigt, diese gemäss den UVV- /ZH-Richtlinien zu übernehmen, ggf. Reparaturen durchzuführen und authorisierte Prüfnachweise für unsere Kunden auszufertigen. Dies für folgende Geräte: 

  • Krananlagen DGUV Vorschrift 52
  • Lastaufnahmemittel DGUV Regel 100 - 500
  • Kraftbetriebene Toranlagen DGUV Vorschrift 3
  • Verrladerampen DGUV Regel 100 - 500
  • Flurförderfahrzeuge DGUV Vorschrift 68
  • Leitern und Tritte DGUV 208 - 016
  • Hebebühnen und Hebetische DGUV 100 - 500
  • Hebezeuge und Kettenzüge DGUV Vorschrift 54 

Je nach Volumen führen wir diese Prüfungen direkt in Ihrem Unternehmen durch oder aber Sie senden die zu prüfenden Geräte direkt  zu uns

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Moselstraße 23
63452 Hanau
Deutschland

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